Inverkehrbringen

Inverkehrbringen ist ein in rechtlichen Zusammenhängen häufig benutzter Begriff, der je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert ist.

Beispiels-Definitionen

Im Markenrecht bewirkt das In-Verkehr-bringen die Erschöpfung des Markenrechts. Der EuGH hat 1998 in seinem Urteil in der Rechtssache Silhouette (C-355/96) klargestellt, dass die Markenrichtlinie vom Grundsatz der gemeinschaftsweiten bzw EWR-weiten Erschöpfung ausgeht. Wird die mit einer Marke versehene Ware vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung außerhalb des EWR in Verkehr gebracht, erschöpfen sich dadurch seine Schutzrechte innerhalb des EWR nicht. Der Markeninhaber kann sich der Einfuhr der geschützten Erzeugnisse in den EWR widersetzen und Parallelimporte verhindern.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Inverkehrbringen, Besitz, CE-Kennzeichnung, Eigentum, Lebensmittelrecht, Patentrecht, Recht