Inverssuche
Als Inverssuche oder auch Rückwärtssuche bezeichnet man eine Art der Telefonauskunft, bei der nicht wie im herkömmlichen Sinne eine zu einer Kombination aus Name und Adresse gehörende Rufnummer gesucht wird. Anstelle dessen kann der Anfragende Name und Anschrift zu einer bekannten Rufnummer erfragen.
Recht & Datenschutz
Nachdem die Inverssuche aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland lange verboten war (in § 14 Absatz 4 der mittlerweile aufgehobenen Telekommunikations-Datenschutzverordnung), bereitete die Deutsche Telekom die Einführung für 2004 vor. Seit Ende 2004 ist die Inverssuche in Deutschland offiziell möglich, solange die Voraussetzungen des § 105 Telekommunikationsgesetz (TKG) eingehalten werden.
Gegen eine solche Verwendung der eigenen Daten können Anschlussbesitzer allerdings Widerspruch einlegen. Einige Verbraucherzentralen raten den Verbrauchern dies zu tun.
Abseits der telefonischen Auskunft existierten schon vorher Telefonauskunfts-Programme mit dieser Funktion, die allerdings wegen der datenschutzrechtlichen Problematik wieder deaktiviert werden mußten. Zusätzlich gibt es Updates bzw. Cracks für Telefonauskunfts-Programme verschiedener Anbieter, welche eine Inverssuche mit diesen Programmen oder deren Datenbanken ermöglichten.
Weblinks
- Rückwärtssuche bei goyellow.de
- Rückwärtssuche bei dasoertliche.de
- Datenschutz und Inverssuche (Unabh. Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein)
