Investition

In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur versteht man im Allgemeinen unter Investition, kurz I, die "Verwendung finanzieller Mittel" (Wöhe) oder die Anlage von Kapital in Vermögen. Sie ist Teil des Betriebsprozesses. Im weiteren Sinn gehören dazu neben kurzfristigen Anlagen auch Investitionen in Wertpapiere. Enger gefasst und am gebräuchlichsten ist der Begriff bei langfristigen Sachanlagen. Als langfristig kann dabei angesehen werden, wenn das Produktionsmittel das laufende Geschäftsjahr überdauert. Investitionen umfassen dabei einen weiten Bereich von Immobilien über Geschäftsfahrzeuge und Maschinen bis zur Büroeinrichtung und können von öffentlichen wie auch privaten Unternehmungen getätigt werden.

Volkswirtschaftslehre

In der Volkswirtschaftslehre werden sowohl Bruttoanlageninvestitionen als auch Vorratsinvestitionen zu den Investitionen gerechnet.

Bei den Bruttoanlageinvestitionen handelt es sich entsprechend der obigen betriebswirtschaftlichen Definition von Investitionen um die Anschaffung von dauerhaften Produktionsmitteln durch Unternehmen, private Organisationen ohne Erwerbscharakter und öffentliche Haushalte. Für Zwecke der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden dabei die Anschaffungen von Wohnbauten durch private Haushalte zu den Bruttoanlageninvestitionen gerechnet, nicht aber die Anschaffung langlebiger Konsumgüter durch private Haushalte und rein militärischer Güter durch öffentliche Haushalte. Auch der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten wird nicht zu den Investitionen gerechnet. Der Wert der Bruttoanlageinvestitionen minus der Wert der Abschreibungen ergibt den Wert der Nettoanlageinvestitionen.

Bei Vorratsinvestitionen handelt es sich um die freiwillige (geplante) und unfreiwillige (ungeplante) Änderung der Lagerbestände in den Unternehmen.

Aufgrund der großen Bedeutung der Investitionen sowohl als kurzfristiger Konjunkturindikator als auch als Bestimmungsgrund für die langfristige Produktionskapazität einer Volkswirtschaft ist es eine der Aufgaben der Volkswirtschaftslehre sowohl das Investitionsverhalten einzelner wirtschaftlicher Akteure wie auch die Höhe der Investitionen in einzelnen Wirtschaftszweigen oder einer ganzen Volkswirtschaft theoretisch zu erklären.

Der Multiplikatoreffekt von Investitionen, beschreibt nach Keynes, um wie viel mehr das Einkommen steigt, wenn sich die Investition um einen Einheit erhöht. In einem Anpassungsvorgang schafft z.B. eine Investition von 100 Mio. ein erhöhtes Volkseinkommen von 200 Mio., da das nicht konsumierte, sondern investierte Volkseinkommen seine Wirkung multipliziert. In diesem Multiplikatoreffekt sah Keynes die große Bedeutung der Investitionen für die Konjunktur und für den Arbeitsmarkt. Welche Multiplikatorwirkung staatliche Investitionen haben, kann schwer beurteilt werden, da staatliche Investitionen nicht nach marktwirtschaftlichen Kriterien erfolgen und in den allermeisten Fällen eine Fehlallokation darstellen.

Literatur

See also: Investition, Allokation, Betriebsprozess, Geldanlage, Geschäftsjahr, Immobilie, Kapital, Keynes, Produktionsmittel, Vermögen