Investitionsgut
Investitionsgut oder Investitionsgüter sind langlebige Güter, die von Individuen oder Organisationen zur Weiterverarbeitung oder zur Herstellung von Gütern gekauft werden ohne selbst in die produzierten Güter einzugehen. Damit sind Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge etc… , die dem Produktionsprozess dienen, gemeint. Per Gesetz wird festgelegt, welcher Anteil eines Investitionsgutes in einer Rechnungsperiode (Jahr) als Produktionskosten angerechnet werden darf. Um diesen Betrag wird die Investition abgeschrieben. Das wiederum heißt, dass der Kapitalstock des Unternehmens entsprechend gemindert wird.
Ein Computer, der in einem Unternehmen genutzt wird, ist ein Investitionsgut, der gleiche Computer in einem Privathaushalt ist ein Konsumgut.
Siehe auch: Arbeitsmittel
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Backhaus (Backhaus, K., Industriemarketing, 7. Auflage, Verlag Vahlen, 2003) stellt folgende Definition für das Industriegut, welches häufig als synonymer Begriff zu Investitionsgut benutzt wird. "...Als Industriegüter werden also Leistungen bezeichnet, die von Organisationen beschafft werden, um weitere Leistungen zu erstellen, die nicht in der Distribution an Letztkonsumenten bestehen (vgl. Engelhardt/Günter, 1981, S.24). Die Vermarktung kann dabei direkt erfolgen oder über Absatzmittler (Produktionsverbindungshandel). Industriegüter lassen sich somit nicht anhand technischer Merkmale beschreiben, vielmehr bestimmt die Zielgruppe (Letztkonsument oder Organisation als Nachfrager), ob der Vermarktungsprozess auf Konsumgüter- oder Industriegütermärkten stattfindet. Dieses Verständnis kommt auch in der englischen Bezeichnung für Industriegütermarketing "Industrial Marketing" zum Ausdruck (Industry im Gegegesatz zu Consumer)..." Es muss außerdem zwischen B2B- und Industriegütermarketing differenziert werden.
