Ionische Bindung
Die ionische Bindung (auch Ionenbindung, heteropolare Bindung) ist eine aus der elektrostatischen Anziehung unterschiedlich geladener Ionen resultierende chemische Bindung.
Die Ionenbindung wurde um 1916 von Kossel formuliert. Eine Ionenbindung liegt ab einer Elektronegativitäts-Differenz von Delta EN >1,8 vor. Bei Delta EN >0 aber kleiner 1,8 liegen polare Bindungen vor. Demzufolge streben die Elementatome in ihrer Außenschale die Edelgaskonfiguration s2p6 (oder bei höheren Elementen ab Gallium auch eine geschlossene s2p6d10 Elektronenkonfiguration) an. Dies wird entweder durch Elektronenabgabe erreicht, dabei entstehen einfach oder auch mehrfach positiv geladene Kationen, oder im anderen Fall durch Elektronenaufnahme, dabei entstehen einfach oder mehrfach negativ geladene Anionen.
Die Kationen und Anionen ziehen sich elektrostatisch an; die bei der Vereinigung der beiden Ionenarten freiwerdende Energie wird als Gitterenergie bezeichnet und ist die eigentliche Triebkraft der Salzbildung.
Da sich das elektrostatische Feld gleichmäßig in alle Raumrichtungen erstreckt, entstehen sehr regelmäßige Ionengitter. Aufgrund der unterschiedlichen Ionenradien ergeben sich allerdings verschiedene ionische Gittertypen: Natriumchlorid-Gitter, Cäsiumchlorid-Gitter, Zinkblende-Gitter, Fluorit-Gitter und andere, die nach den charakteristischen Vertretern benannt sind.
Charakteristische Eigenschaften von Verbindungen mit Ionenbindung:
- Hoher Schmelz- und Siedepunkt
- Stromleitend (als Schmelze oder Lösung)
- hart und spröde
- Kristallbildung als Feststoff
siehe auch: Chemische Bindung, Ion, Salz
