Ius soli

Ius soli (lat.) ist übersetzt das "Recht des Bodens".

Mit dem ius soli wird derjenige automatisch Bürger des Landes, auf dessen Territorium er geboren wird, oder auch der Ort, an dem er lebt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts bzw. auch noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland ausschließlich das ius soli zur Bestimmung der Staatsangehörigkeit heran gezogen. Nach und nach wurde das Bodenrecht jedoch gegen das ius sanguinis, das auch als Abstammungsrecht bekannt ist, abgelöst.

Nahezu unbedeutend wurde das ius soli in Deutschland, als 1913 das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz geschaffen wurde. Dieses regelte die Staatsangehörigkeitsfrage fast ausschließlich nach dem ius sanguinis.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsrechts im Jahre 2000 wurde das ius soli hierzulande wieder eingeführt.

Weblinks

http://www.einbuergerung.de/index2.htm

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See also: Ius soli, 18. Jahrhundert, 19. Jahrhundert, 1913, Ius sanguinis, Staatsangehörigkeit