Jahresabschluss
Unter dem Jahresabschluss (JA) eines Unternehmens versteht man den Abschluss des Geschäftsjahres in der Rechnungslegung. Dazu müssen alle Bestands-, Erfolgs- und ggf. Privatkonten abgeschlossen werden. Durch den Jahresabschluss wird der finanzielle Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres festgestellt. Weiterhin stellt der JA die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag dar.
Die genauen Anforderungen an den Jahresabschluss werden durch verschiedene nationale und internationale Vorschriften bestimmt. Mit der Analyse von Jahresabschlüssen befasst sich die Jahresabschlussanalyse.
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Aufbau und Ermittlung
Es wird bei der Ermittlung zwischen Saldenbilanzen unterschieden:
- Saldenbilanz I
- Umbuchungen
- Saldenbilanz II
- Schlussbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Deutsches Recht
Laut deutschem Handelsrecht ist der JA die Zusammenstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die bei Kapitalgesellschaften um einen erläuternden Anhang erweitert werden. Weiterhin sind mittlere und große Kapitalgesellschaften verpflichtet, einen Lagebericht zu veröffentlichen.
Bei börsennotierten Konzernen kommen außerdem noch Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung und Eigenkapitalspiegel hinzu. Allerdings sind Konzern-Mutterunternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, einen Jahresabschluss nach den Regeln der International Accounting Standards (IAS) abzuliefern. Da ein IAS-Abschluss zwingend die Vorjahresdaten enthalten muss, sind betroffene Konzerne gezwungen, bereits ab dem 1. Januar 2004 nach IAS zu bilanzieren.
Jahresabschlussprüfung
Die Jahresabschlussprüfung wird von einem Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Je nach Lage der nationalen Gesetzgebungen sind nicht alle Unternehmen verpflichtet eine Jahresabschlussprüfung vornehmen zu lassen.
Die Jahresabschlussprüfung ist in der Theorie der Vergleich eines Ist-Objektes mit einem Soll-Objekt. Das ist Objekt ist dabei der Jahresabschluss des Unternehmens. Geprüft werden der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Einhaltung von Gesetzen und ggf. die Einhaltung von Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag. Die Prüfung wird mit einem Bestätigungs- oder einem Versagungsvermerk abschließend eingeschätzt.
Ziel der Prüfung ist die Beurteilung ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden.
Prüfungstechniken
Die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit sind wesentliche Felder der Prüfung. Eine Prüfung erfolgt in der Regel durch Stichproben. Dabei wird in Bereichen mit hohem Risiko eine vergleichsweise hohe Stichprobenanzahl verwendet. Der Abschlussprüfer legt vor dem Beginn der eigentlichen Prüfungshandlungen fest, welche Kriterien wesentlich sind und wann ein Bestätigungsvermerk versagt werden muss. Diese werden sowohl für den Gesamtbereich als auch für die einzelnen Prüfungsfelder festgelegt.
Die Prüfungstechniken können in
- Systemprüfung mit
- Aufbauprüfung und
- Funktionsprüfung
- aussagebezogene Prüfung mit
- analytischer Prüfung
- Einzelfallprüfung
unterteilt werden.
Prüfungsrisiko
Von einem Prüfungsrisiko spricht man bei der Jahresabschlussprüfung, wenn ein Bestätigungsvermerk erteilt wurde, obwohl Fehler enthalten sind, welche der Erteilung widersprechen.
Dabei unterscheidet man das
- Fehlerrisiko mit
- dem inhärenten Risiko: dies ist das Risiko, dass überhaupt Fehler im Jahresabschluss enthalten sind
- dem Kontrollrisiko: das ein Fehler enthalten ist, welcher nicht durch die Interne Revision entdeckt werden konnte
- dem Entdeckungsrisiko; das Risiko, dass der Abschlussprüfer wesentliche Fehler nicht entdeckt hat.
Siehe auch
- Rechnungslegung
- US-GAAP
- International Accounting Standards
- Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
- Wirtschaftsprüfer
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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