Jahrmarkt

Ein Jahrmarkt ist ein Markt, der im Allgemeinen nur einmal im Jahr stattfindet.

Das Recht, einen Jahrmarkt zu halten, wurde meistens vom Kaiser, König, Grafen oder sonstigen Landesherrn an einen Ort verliehen, oft im Rahmen des Stadtrechts (siehe auch Marktrecht).

Jahrmärkte wurden oft an dem Festtag eines vor Ort stark verehrten Heiligen gehalten. Auch gab es saison- oder produktbedingte Jahrmärkte, so wie Oster-, Pfingst-, Fronleichnams- oder Allerheiligenmärkte, Holz-, Pferde-, oder Weinmärkte.

Im Mittelalter gehörten Jahrmärkte zu den wichtigsten Ereignissen in der Gesellschaft: wirtschaftlich nicht nur, weil Waren verhandelt wurden, sondern auch, weil die Händler oft von weit kamen und längere Zeit im Marktort verbrachten, und dort Teile ihres Gewinnes in Herbergen, Läden usw. ausgaben. Auch konnten so Nachrichten aus mehr entfernten Gebieten ausgetauscht werden: also war ein Jahrmarkt auch in sozialer Hinsicht von größter Bedeutung. Oft wurden auch kirchliche Sonderveranstaltungen gehalten. Zu den Jahrmärkten reisten oft auch die "Entertainer" des Mittelalters : Bärenleiter, Gaukler, Wahrsager, Quacksalber, Musikanten, Troubadoure u. v. a.

Dadurch war eine Jahrmarkt auch eine Gelegenheit zur Unterhaltung für das ganze Volk. Letzterer Aspekt herrscht bei den heute noch bestehenden Jahrmärkten vor.

Siehe auch: Volksfest, Vergnügungspark

See also: Jahrmarkt, Allerheiligen, Fronleichnam, Gaukler, Gesellschaft, Graf, Heilige, Herberge, Holz, Kaiser