Joachim Herrmann (Rechtswissenschaftler)

Joachim Herrmann (* 31. Januar 1933) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Nach Studium an den Universitäten in Heidelberg, Basel und Freiburg im Breisgau promovierte er 1959 als Schüler von Hans Heinrich Jescheck in Freiburg mit einer Arbeit über Die Anwendbarkeit des politischen Strafrechts auf Deutsche im Verhältnis zwischen Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.

Es folgte ein Auslandsaufenthalt in New Orleans und der Erwerb der Qualifikation eines Master of Common Law.

Wieder in Deutschland wirkte Herrmann als wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut in Freiburg; 1970 habilitierte er sich mit dem Werk Die Reform der deutschen Hauptverhandlung nach dem Vorbild des anglo-amerikanischen Strafverfahrens.

1972 nahm Herrmann einen Ruf zur Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Augsburg an.

Augsburg blieb seine akademische Heimat; in der Folgezeit bekleidete er das Amt des Dekans und Vizepräsidenten der Universität.

Seit seiner Emeritierung wirkt Herrmann in Augsburg als Rechtsanwalt.

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Personendaten
Herrmann, Joachim
deutscher Rechtswissenschaftler
31. Januar 1933

See also: Joachim Herrmann (Rechtswissenschaftler), 1933, 1959, 1970, 1972, 31. Januar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Augsburg, Dekan (Hochschule)