Johann Ernst I. von Coburg

Johann Ernst (* 1521; † 1553) war ein Fürst aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin. Er war der Sohn von Johann dem Beständigen, des Kurfürsten von Sachsen, und dessen zweiter Gemahlin Margarete von Anhalt. Sein Halbbruder, Kurfürst Johann Friedrich I. beteiligte ihn seit 1532 an der Herrschaft über den sächsischen Kurstaat. 1542 wurden die fränkischen Gebiete der Wettiner (Pflege Coburg mit Eisfeld usw.) für Johann Ernst als eigene Herrschaft eingerichtet. Er war 1547 nicht von der Strafaktion betroffen, die Kaiser Karl V. nach der Schlacht bei Mühlberg gegen den sächsischen Kurfürsten durchführte. Johann Ernst konnte unbehelligt in Coburg weiterregieren. Nach seinem Tod fiel Coburg 1553 wieder an den wenige Monate zuvor aus der kaiserlichen Haft entlassenen Johann Friedrich († 1554) und dessen drei Söhne, die den ernestinischen Gesamtbesitz ab 1554 einige Jahre gemeinsam regierten.

Siehe auch

Weblinks

Personendaten
Johann Ernst I.
Fürst aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin
1521
1553

See also: Johann Ernst I. von Coburg, Coburg, Eisfeld, Ernestiner, Ernestinische Herzogtümer, Johann (Sachsen), Johann Friedrich I. (Sachsen), Karl V. (HRR), Kurfürst