Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werksstudenten) unter 25 Jahren in einem Betrieb oder einer Behörde. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat oder Personalrat zusammen. Gewählt wird sie alle zwei Jahre, im betrieblichen Bereich im Oktober/November. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer unter 25 Jahren (auch, wenn er nicht mehr in Ausbildung ist), wenn er länger als 3 Monate im Betrieb angehört.
Um ihre Unabhängigkeit zu sichern, genießen die Mitglieder Kündigungsschutz und haben nach § 78a Betriebsverfassungsgesetz ein Recht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung.
Im folgenden ist mit Azubis der eingangs genannte Personenkreis gemeint.
| Inhaltsverzeichnis |
Aufgaben
- Wahrnehmung der Belange der Azubis
- Beantragung von Maßnahmen beim Betriebs- oder Personalrat (speziell zu Ausbildung, Übernahme, Gleichstellung von Männern und Frauen)
- Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.
- Anregungen der Azubis an den Betriebs-/Personalrat herantragen
- Integration ausländischer Azubis
Rechte
- Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen
- Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
- Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Abhalten von Sprechstunden
- Aussetzen von Betriebs-/Personalratsbeschlüssen
- Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
Größe
| Azubis im Betrieb | Größe der JAV |
| 5 bis 20 | 1 |
| 21 bis 50 | 3 |
| 51 bis 150 | 5 |
| 151 bis 300 | 7 |
| 301 bis 500 | 9 |
| 501 bis 700 | 11 |
| 701 bis 1000 | 13 |
| über 1000 | 15 |
Weblinks
- Text des Betriebsverfassungsgesetzes
- Text des Bundespersonalvertretungsgesetzes
- Betriebliche Mitbestimmung Jugendlicher: Eine Diplomarbeit aus dem Fach Soziologie
- JAV Diskussionsforum
