Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werksstudenten) unter 25 Jahren in einem Betrieb oder einer Behörde. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat oder Personalrat zusammen. Gewählt wird sie alle zwei Jahre, im betrieblichen Bereich im Oktober/November. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer unter 25 Jahren (auch, wenn er nicht mehr in Ausbildung ist), wenn er länger als 3 Monate im Betrieb angehört.

Um ihre Unabhängigkeit zu sichern, genießen die Mitglieder Kündigungsschutz und haben nach § 78a Betriebsverfassungsgesetz ein Recht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung.

Im folgenden ist mit Azubis der eingangs genannte Personenkreis gemeint.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Rechte

Größe

Azubis im Betrieb Größe der JAV
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis 150 5
151 bis 300 7
301 bis 500 9
501 bis 700 11
701 bis 1000 13
über 1000 15

Weblinks

See also: Jugend- und Auszubildendenvertretung, Behörde, Betriebsrat, Betriebsverfassungsgesetz, Gesetz, Personalvertretung, Tarifvertrag, Übernahme