Jugendhilfe

In Deutschland werden unter der Jugendhilfe (eigentlich Kinder- und Jugendhilfe) alle Leistungen und Aufgaben freier und öffentlicher Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. Diese wurden 1990/91 im SGB (Sozialgesetzbuch) VIII (KJHG) neu zusammengestellt und grundlegend überarbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Leistungen der Jugendhilfe sind

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind unter anderem

Durchführung

Die Leistung der Jugendhilfe (der Betrieb eines Kindergartens, einer Erziehungsberatungsstelle, ..) erbringt zumeist ein freier Träger. Diakonisches Werk, Caritas, DRK, Arbeiterwohlfahrt, Der Paritätische Wohlfahrtsverband und Zentralwohlfahrsstelle der Juden in Deutschland sind die durch Gesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Andere bekannte freie Träger sind z.B. ASB, SOS-Kinderdörfer, Volksolidarität und viele andere...

Während häufig die freien Träger die Aufgaben tatsächlich durchführen, ist die öffentliche Jugendhilfe dafür verantwortlich, dass die Leistungen erbracht und die Aufgaben durchgeführt werden. Dies gewährleistet sie hauptsächlich durch die Finanzierung der Angebote und Dienste der freien Träger. Auf einige Leistungen der Jugendhilfe - wie zum Beispiel die Hilfen zur Erziehung oder die Kindertagesbetreuung - haben die Berechtigten einen Rechtsanspruch. Andere Leistungen (wie die Jugendarbeit) sind zwar Pflichtaufgaben, ohne dass aber ein einklagbarer Rechtsanspruch bestehen würde. Rechtsansprüche und Leistungsverpflichtungen richten sich gegen die öffentliche Jugendhilfe; örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zumeist die Kreise und kreisfreien Städte, überörtliche Träger sind zumeist die Länder.

Die anderen Aufgaben werden fast ausschließlich durch die öffentliche Jugendhilfe erbracht.

Ein besonderes Merkmal der Kinder- und Jugendhilfe - und in der Verwaltungsstruktur der Bundesrepublik in dieser Form einmalig - ist die Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt. Sie besteht aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss. Damit sind Bürgerinnen und Bürger an den wesentlichen Entscheidungen der Kinder- und Jugendhilfe unmittelbar beteiligt.

Vernetzung und Zusammenarbeit

So wie die kommunalen Träger in Landes- und Bundesverbänden zusammengeschlossen sind (Landkreistag, Städtetag, Gemeindebund), gilt dies auch für die freien Träger; sie haben i.d.R. ihre Kreis-, Landes- und Bundesverbände. Die o.g. durch Gesetz anerkannten freien Träger sind auf Landes- und Bundesebene zusammengeschlossen in der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ein Zusammenschluss auf Bundesebene, der die Liga der Spitzenverbände, die Jugendverbände und Landesjugendringe, die Fachorganisationen und die Landesjugendministerien und Landesjugendämter umfasst, ist die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ).

Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe

Den aktuellen Gesetzestext und Hinweise auf Fachartikel zu den einzelnen Abschnitten findet man im "SGB VIII Online-Handbuch" von Becker-Textor und Textor http://www.sgbviii.de/

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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Beurteilung: 50px|Deutschlandlastig Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Hilf dabei, den Artikel zu verallgemeinern.

See also: Jugendhilfe, Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, Bürgerliches Gesetzbuch, Caritas, DRK, Der Paritätische Wohlfahrtsverband