Julius Traugott von Könneritz

Julius Traugott Jakob von Könneritz (* 1792 in Merseburg; † 28. Oktober 1866 in Dresden) war ein sächsischer Politiker. Er war von 1843 bis 1848 Vorsitzender des sächsischen Gesamtministeriums.

Er erhielt in Schulpforta seine Vorbildung und widmete sich dann zu Wittenberg dem Studium der Rechte. Nachdem er den Feldzug von 1814 als Freiwilliger mitgemacht hatte, trat er 1817 in die sächsische Landesregierung, wurde 1818 Amtshauptmann im Leipziger Kreis, 1821 Appellationsrat, sodann Hof- und Justizrat bei der Landesregierung, 1830 Kanzler und 1831 Justizminister. Sein Werk war die Trennung der Justiz und Verwaltung in den höheren Instanzen sowie die Teilung der Landesregierung in ein Landesjustizkollegium und eine Landesdirektion. Noch größere Umgestaltungen traten durch ihn infolge des ersten konstitutionellen Landtags ein. Außer dem Staatsdienergesetz, dem Militärstrafgesetzbuch und dem Gesetz über Allodifikation der Lehen war auch das Strafgesetzbuch von 1838 wesentlich Könneritz' Werk. Namentlich aber gab er dem Instanzenwesen eine Umgestaltung. Seit 1843 Vorsitzender des Gesamtministeriums, gab er, ein Hauptgegner der von den Ständen geforderten Öffentlichkeit und Mündlichkeit, 1846 das Portefeuille der Justiz ab und schied im Zuge der Vorgänge während der Märzrevolution am 13. März 1848 aus dem Staatsdienst. Nach ihm folgte ein bürgerliches Gesamtministerium unter Karl Braun.

siehe auch: Liste der sächsischen Ministerpräsidenten


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Personendaten
Könneritz, Julius Traugott Jakob von
Julius Traugott von Könneritz
sächsischer Politiker, sächsischer Regierungschef (1843-1848)
1792
Merseburg
28. Oktober 1866
Dresden

See also: Julius Traugott von Könneritz, 13. März, 1792, 1814, 1817, 1818, 1821, 1830