Junker
Als Junker bezeichnet man
- (von althochdt. Juncherre, „junger Herr”)
- in der ursprünglichen Bedeutung den Sohn eines adligen Grundherren,
- allgemeiner einen jungen Edelmann ohne sonstigen Titel,
- später wurden auch die adligen Grundherren selbst als Junker bezeichnet; siehe Landedelmann,
- einen Offiziersaspiranten, auch Fahnenjunker.
- Für die Ausbildung der Junker existierten spezielle Junkerschulen. In Bayern war die Bezeichnung noch bis 1872 üblich.
- Die baltischen Junker wurden in dem gleichnamigen Lied von Peter Zoege von Manteuffel verewigt.
- Als Junkerpartei oder Junkertum wurde im Preußen der 1850er Jahre spöttisch die reaktionäre Adelspartei bezeichnet.
- In der DDR wurden zwischen 1945 und 1949 rund 14.000 Betriebe und 7.000 Großgrundbesitzer mit 3,3 Millionen Hektar Land enteignet ("Junkerland in Bauernhand"); siehe Bodenreform, Elbjunker;
- eine seit 1995 produzierte Sorte von Jungwein aus Österreich; siehe Steirischer Junker
- ein Unternehmen, das Schleifmaschinen und Luftreinigungssysteme herstellt; siehe Junker Gruppe.
- eine von Joseph Junker entwickelte Morsetaste; siehe Junker-Taste;
Siehe auch: Junkers.
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