Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (abgekürzt JVEG) ist in Deutschland mit Wirkung vom 1. Juli 2004 an die Stelle des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter getreten. Der vollständige Titel lautet "Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten". Das Gesetz regelt die Vergütung und Entschädigung der genannten Personen, wenn sie von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft ab dem 1. Juli 2004 herangezogen werden.

Basisdaten
Kurztitel: Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Voller Titel: Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen,
Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen
und Übersetzern sowie die Entschädigung von
ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern,
Zeuginnen, Zeugen und Dritten
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Kostenrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: JVEG
FNA: 367-3
Verkündungstag: 12. Mai 2004 (BGBl. I 2004, S. 718)
Aktuelle Fassung: 22. März 2005 (BGBl. I 2005, S. 837, 855)


(Fundstelle: Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), FNA 367-3, Inkrafttreten: 1.7.2004))

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