Justizvollzugsanstalt

[[Bild:kruemede01.jpg|thumb|280px|Die Außenanlagen der JVA Krümmede in ]]
[[Bild:kruemede02.jpg|thumb|280px|Die Außenanlagen der JVA Krümmede in ]]

Als Justizvollzugsanstalt (umgangssprachlich Gefängnis) bezeichnet man in Deutschland ein Gebäude zur Unterbringung von Gefangenen, die zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt worden sind beziehungsweise zur Unterbringung von Untersuchungsgefangen (U-Haft).

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Vor 1970 gab es in der Bundesrepublik Deutschland die Unterscheidung verschiedener Arten von Freiheitsstrafen: Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung, Haft. Mit dem 1. Strafrechtsreform-Gesetz vom 25. Juni 1969 wurde diese Unterscheidung zum 31. März 1970 aufgehoben. In Deutschland werden heute Gefängnisse als Justizvollzugsanstalten (JVA) bezeichnet. Geregelt ist der Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976, welches im Wesentlichen seit dem 1. Januar 1977 in Kraft ist.

Bekannte Justizvollzugsanstalten

Weblinks

Allgemeines

JVA-Weblinks

!Justizvollzugsanstalt

See also: Justizvollzugsanstalt, 1969, 1970, 1976, 1977, 25. Juni, 31. März, Bautzen, Berlin-Moabit, Bochum