Kaiserlich und königlich
Die Abkürzung k.u.k. stand in der österreichisch-ungarischen Monarchie für kaiserlich und königlich. Sie fand ausschließlich für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften Verwendung, insbesondere für die gemeinsame Armee. Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) für den Titel König von Ungarn, der in Personalunion ebenfalls vom österreichischen Kaiser geführt wurde.
Die Abkürzung k.u.k. wird heute oftmals mit der Abkürzung k.k. verwechselt, ist aber staatsrechtlich klar von dieser zu unterscheiden. k.k. (kaiserlich-königlich) bezeichnete nur die Behörden und staatlichen Einrichtungen der westlichen Reichshälfte der Monarchie (Cisleithanien). Bei dieser Abkürzung steht das zweite k. (königlich) für den Titel König von Böhmen, der ebenfalls in Personalunion vom österreichischen Kaiser geführt wurde.
Kategorie:Österreichische Geschichte
Kategorie:Ungarische Geschichte
