Kabotage
Unter Kabotage versteht man das Erbringen von Verkehrsdienstleistungen innerhalb eines Binnenmarktes, durch einen Dienstleister, der nicht in diesem Binnenmarkt ansässig ist.
Beispiel: Ein Binnenmarkt bestehe aus den Nationen A,B und C. Führt nun ein Verkehrsdienstleister aus dem Land D ein Transport mit Ursprung und Ziel in A,B oder C aus, so handelt es sich um Kabotage.
Kabotage liegt aber nicht immer nur bei grenzüberschreitenden Transporten vor, sondern immer dann wenn Anfangs- und Zielort eines Transportes nicht am Standort des Beforderers liegt.
siehe auch: Spedition, Frachtführer, Taxi
