Kabotage

Unter Kabotage versteht man das Erbringen von Verkehrsdienstleistungen innerhalb eines Binnenmarktes, durch einen Dienstleister, der nicht in diesem Binnenmarkt ansässig ist.

Beispiel: Ein Binnenmarkt bestehe aus den Nationen A,B und C. Führt nun ein Verkehrsdienstleister aus dem Land D ein Transport mit Ursprung und Ziel in A,B oder C aus, so handelt es sich um Kabotage.

Kabotage liegt aber nicht immer nur bei grenzüberschreitenden Transporten vor, sondern immer dann wenn Anfangs- und Zielort eines Transportes nicht am Standort des Beforderers liegt.

siehe auch: Spedition, Frachtführer, Taxi

See also: Kabotage, Binnenmarkt, Frachtführer, Spedition, Taxi, Verkehrsdienstleistung