Kammerschauspieler
Die Bezeichnung Kammerschauspieler ist in Österreich ein Titel, der an hervorragende Schauspieler verleihen wird. Seit seiner Einführung 1926 ist er ein Ehrentitel, wurde aber 1971 ein Berufstitel. Er wird hauptsächlich an Mitglieder der Bundestheater vergeben, in Ausnahmefällen auch an andere Theatermitglieder.
Im Gegensatz zu den Bezeichnungen Kammersänger, Kammertänzer, Kammermusiker und Kammervirtuose, die es auch in Deutschland gibt, gibt es den Kammerschauspieler nur in Österreich. Ein vergleichbarer Titel in Deutschland ist Staatsschauspieler.
