Kanun (Albanien)

Beim Kanun (albanisch auch Kanuni) handelt es sich um ein mündlich überliefertes altes Gewohnheitsrecht der im Norden Albaniens und im Kosovo lebenden ethnischen Albaner.

Inhaltsverzeichnis

Formen

Kanun des Lek Dukagjin

In den nordalbanischen Bergen waren die Bewohner durch die dortigen geografischen Gegebenheiten so von der Außenwelt abgeschottet, dass sich hier ein aus dem Mittelalter stammendes oder sogar vorrömisches Gewohnheitsrecht bis in die Neuzeit erhalten hat. Dieses wird in seiner meistzitierten Fassung als Kanun des Lek Dukagjin (albanisch: Kanuni i Lekë Dukagjinit) bezeichnet, nach dem Namen eines zu Skanderbegs Zeiten lebenden mächtigen Fürsten. Dass Lek (Alexander) Dukagjin (1410-1481) nicht nur Namensgeber, sondern auch Urheber dieser Gesetzessammlung war, ist unwahrscheinlich.

Grundlage des Kanuns ist das Leben in der Großfamilie, wo in der Regel drei Generationen unter der Anführerschaft des ältesten Mannes unter einem Dach wohnten. Die Gesetzessammlung regelt die Bereiche Schuldrecht, Ehe- und Erbrecht, Strafrecht sowie Kirchen-, Landwirtschafts-, Fischerei- und Jagdrecht ziemlich umfassend. Im Strafrechtsbereich ist der Kanun noch von der Ehrverletzung und der Blutrache geprägt, wobei der Begriff des Gottesfriedens (Besa) bereits bekannt ist. Da der Kanun bis heute tief im Denken der ethnischen Albaner verwurzelt ist, entsteht oft ein Konflikt zwischen modernen Gesetzen und dem Kanun. Die Frauen spielen im Kanun eine marginale Rolle und haben kaum Rechte. Sie gelten als Schlauch (shakull), in dem die Ware transportiert wird, sind aber auf der anderen Seite unverletzlich, wenn es zu Ehrverletzungen kommt.

Die Nordalbaner anerkannten keine zentrale Herrschaft. Streitigkeiten wurden auf Versammlungen der Familienoberhäupter eines Dorfes oder Stammes geregelt, einer Art Landsgemeinde resp. Thing. Einzige weltliche Autorität war der Kapedan ("Kapitän"), der jeweils vom Oberhaupt der Familie Gjonmarku gestellt wurde. Er war Anführer der Mirditen und letzte Instanz in Entscheidungen und Streitfragen. Die Rechte der privilegierten Familie und die Rolle des Kapedan waren im Kanun genau umschrieben. Jeder Mirdite, der jemanden tötete, musste den Gjonmarku eine Abgabe zahlen.

Kanun i Papazhulit

Im Süden des Landes bestand ein nur in Details verschiedener "Kanun i Papazhulit", der auf die unterschiedlichen sozialen, religiösen und gesellschaftlichen Umstände Rücksicht nimmt. In weniger abgeschiedenen Südalbanien waren die Bedeutung und die tiefe Verwurzelung in der Bevölkerung aber viel geringer.

Geschichte

In den unzugänglichen nordalbanischen Gebirgen hatten die Osmanen, die das Land rund 500 Jahre lang besetzten, nie wirklich die Macht erlangt. Somit konnten sie dort auch nicht ihre Gesetze einführen. Mangels anderer staatlicher Macht konnte sich der Kanun deshalb bis in die Neuzeit erhalten.

Das immer nur mündlich überlieferte Gesetzeswerk wurde erstmals vom Franziskanerpater Shtjefën Gjeçov (1874-1929) am Ende des 19. Jahrhunderts gesammelt und in der Folge in Teilen publizert. Die erste vollständige Publikation erschien 1933 in Shkodra.

Während der kommunistischen Diktatur in Albanien war der Mechanismus der Blutrache sistiert; die nordalbanischen Stämme gaben den staatlichen Gesetzen den Vorzug. Seit dem Zusammenbruch des Kommunismus anfangs der 1990er Jahre hat sich insbesondere die Blutrache wieder etabliert. Der junge demokratische Staat war zu schwach, um diese Dynamik der Selbstjustiz regulieren zu können. Erst das Erstarken des albanischen Staates nach den Unruhen von 1997 führte zu einem langsamen Rückgang der Blutrache-Konflikte. Heute sollen – je nach Quelle – wieder 10'000 bis 15'000 albanische Familien in Blutrache-Konflikte verstrickt sein, die zum Teil auf Vorfälle vor dem Zweiten Weltkrieg zurückgehen. Dabei werden die regulierenden Bestimmungen des Kanun aber meist nicht eingehalten, so dass auch Kinder und Frauen bedroht werden und in ärmlichen Verhältnissen zu Hause gefangen sind.

Literatur

Quellen

Darstellungen

Weblinks

See also: Kanun (Albanien), 1410, 1481, 1874, 19. Jahrhundert, 1929, 1933, 1990er, Albaner, Albanien