Kanzlermehrheit

Als Kanzlermehrheit wird in Deutschland die absolute Mehrheit der gewählten Abgeordneten des Bundestags bezeichnet. Im Normalfall (ohne Überhangmandate) hat der Bundestag 598 Sitze, für die Kanzlermehrheit sind dann mindestens 300 Stimmen erforderlich. Im Falle von Überhangmandaten erhöht sich die Anzahl der nötigen Stimmen entsprechend. Im 15. Deutschen Bundestag (Stand: Juli 2004) sind bei 601 Abgeordneten die Stimmen von 301 Abgeordneten die Kanzlermehrheit; SPD und Grüne verfügen über 249 + 55 = 304 Mandate.

Die Kanzlermehrheit wird bei Abstimmungen benötigt, die den Bundeskanzler direkt betreffen:

Darüber hinaus kann durch die Kanzlermehrheit der Einspruch des Bundesrates bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen zurückgewiesen werden (GG Art. 77). Für andere Abstimmungen genügt die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten („einfache Mehrheit“).


Siehe auch: Abstimmungen über den deutschen Bundeskanzler, Eigene Mehrheit, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages


Kategorie:Politik (Deutschland)

See also: Kanzlermehrheit, 2004, Abstimmung (Stellungnahme), Abstimmungen über den deutschen Bundeskanzler, Bundeskanzler (Deutschland), Bundesrat (Deutschland), Bundestag, Bündnis 90/Die Grünen, Deutscher Bundestag, Deutschland