Kapitän
| left|25px|Begriffsklärung | Dieser Artikel behandelt den Kapitän als Schiffsführer, weitere Bedeutungen unter Kapitän (Begriffsklärung) |
Das Wort Kapitän führt auf das lateinische caput - Haupt, und das davon abgeleitete Wort capitaneus - Anführer, zurück und hat in fast alle europäischen Sprachen Eingang gefunden, bezeichnet den Führer eines Schiffes und dessen Besatzung.
Insbesondere auf großen Schiffen hat er eine Vielzahl an Aufgaben und Verantwortlichkeiten, z.B. für das Schiff als solches, dessen Teilnahme am Verkehr und technische Prozesse, die Besatzung, die Arbeitsorganisation (Betriebsleiter), die Passagiere, die Sicherheit, die Ladung (z.B. Frachtführer) und die Navigation. Seine nächsten Mitarbeiter sind der erste, zweite, dritte oder vierte Offizier, der Steuermann, der Rudergänger, der Navigator, der Bootsmann und Matrosen. Er muß die erforderlichen Patente zum Führen des Wasserfahrzeuges vorweisen. Die Ausbildung erfolgt an Seefahrtsschulen, Fachhochschulen oder Universitäten. Kapitäne sind meist bei Reedereien angestellt. In größeren Häfen arbeiten Hafenkapitäne. In Sport und Freizeit spricht man von Skipper.
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Geschichte
Die nordeuropäischen mittelalterlichen Segelschiffe fuhren unter einem "Master" als Schiffsführung. Dieser Master war der seemännische und nautische Leiter eines Schiffes. Seine Helfer waren die Mates/Maten. Als man anfing, die Handelsschiffe (es gab noch keine regelrechten Kriegsschiffe in Nordeuropa) gegen Überfälle zu bewaffnen, gab man dem Master einen militärischen "Captain" samt einigen Offizieren und militärischer Besatzung mit, welche den Kampf dann übernahmen, wenn es soweit kam. Der bisherige Führer des Schiffes (der Master und sein Mate) wurden dem Militär untergeordnet und blieben als Segel- und Navigationspersonal an Bord. Damit hieß der Schiffsführer dann Captain, seine direkten Assistenten wurden Offiziere. So wurde aus dem Landsknecht-Kapitän ein Schiffskapitän und nicht umgekehrt, aus einem Schiffskapitän ein Captain als militärischer Rang (z.B. in der US-Army). Der Captain entspricht dabei einem deutschen Kapitänleutnant oder Hauptmann; z.B. bei der Polizei ist der US-Captain mit einem deutschen 1. Polizeihauptkommissar vergleichbar.
In englischsprachigen Ländern wird der Kapitän immer noch Master genannt und seine Steuerleute Mates.
Kapitäne mit einem Hochschulabschluß in Nautik führen den akademischen Grad Dipl.-Nautiker und qualifizieren sich mit einem Aufbaustudium zum Kapitän auf großer Fahrt.
Handelsschifffahrt
Der Schiffsführer eines zivilen Frachtschiffes ist der „Kapitän“. Dies ist eine Dienststellung, kein Dienstgrad. Er wird an Bord mit „Herr Kapitän“ angesprochen. Geht dieser zivile Kapitän von Bord, weil er durch einen Nachfolger abgelöst wurde, ist er kein „Kapitän“ mehr. Er ist dann ein Mensch mit einem nautischen Patent und erst auf seinem nächsten Schiff ist er dann wieder Kapitän.
Nur auf kleineren Schiffen verrichtet der Kapitän noch einen Teil der Wache selbst. Auf größeren Schiffen übernehmen seine Offiziere bzw. Steuerleute die Wache ("Wachoffiziere"). Dort ist in den meisten Fällen das Dreiwachsystem üblich:
- 1. Wache 00:00 - 04:00 und 12:00 - 16:00 Uhr
- 2. Wache 04:00 - 08:00 und 16:00 - 20:00 Uhr
- 3. Wache 08:00 - 12:00 und 20:00 - 24:00 Uhr
Die aktuelle Schiffszeit wurde früher über das Glasen bekanntgegeben.
Kriegsschiffe
Auf einem heutigen Kriegsschiff ist der Schiffsführer „Kommandant“. Das ist Bezeichnung seiner aktuellen Dienststellung. Dessen militärischer Dienstgrad kann „Kapitän zur See“ sein, „Fregattenkapitän“ „Korvettenkapitän“ oder, insbesondere auf U-Booten: „Kapitänleutnant“ (kurz „KaLeu“). Er wird mit „Herr Kapitän“ oder seinem Dienstgrad angesprochen, nicht mit „Herr Kommandant“. Nach Verlassen des Schiffes als Kommandant bleibt ihm sein Dienstgrad erhalten.
Siehe auch:
Befähigungszeugnis, Schiffsbesatzung, Bordgewalt
Weblinks
- http://www.vdks.org Verband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere
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