Kapitularien

Der Ausdruck Kapitularien bezeichnet in der Rechtsgeschichte königliche Anordnungen (im Sinne von Gesetzen) vor allem in der Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen. Diese schriftlich niedergelegten Gesetze waren immer in Mittellatein gehalten und in verschiedene Kapitel eingeteilt (lat. capitula), woher sich auch der Name ableitet. Sie hatten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der (west-)europäischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte und regelten u.a. auch die Anbautechnik von Nutzpflanzen. Das Capitulare de villis etwa regelte die Reform der Krongüter in Aquitanien.

Die Kapitularien sind oft nach dem Ort ihrer Verkündung benannt, wie etwa das Kapitular von Herstal (779) oder das Diedenhofener Kapitulare (805).

Siehe: Kapitular

Literatur

Weblinks


Kategorie:Rechtsgeschichte

See also: Kapitularien, 779, 805, Aquitanien, Diedenhofener Kapitulare, Gesetz, Kapitel, Kapitular, Karl der Große, Karolinger