Kardinalsklasse
Das Kardinalskollegium ist in drei Kardinalsklassen (lat. ordines) unterteilt, welche die traditionelle Rangordnung im Kardinalskollegium der Katholischen Kirche darstellen. Die Kardinäle werden in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone eingeteilt. Es handelt sich um eine reine Ehrenrangfolge, auf das Wahlrecht im Konklave haben die unterschiedlichen Ränge keinen Einfluss.
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Allgemeines
Ursprünglich wurden die Bischöfe von Klerus und Volk gewählt, so auch in Rom. Im Laufe der Jahrhunderte wurde festgelegt, dass für die Papstwahl nur noch jene Kleriker wahlberechtigt waren, die entweder Bischöfe der umliegenden Bistümer, Pfarrer einer Titelkirche oder Leiter einer Diakoniestation waren. Diese wahlberechtigten Kleriker wurden Kardinäle genannt und waren einst entsprechend ihrer Aufgaben Bischöfe, Priester oder Diakone. Heute sollen nach katholischen Kirchenrecht alle Inhaber der Kardinalstitel geweihte Bischöfe sein. Von dieser Verpflichtung kann jedoch der Papst dispensieren, der deutsche emeritierte Dogmatikprofessor Kardinal Leo Scheffczyk ist eine solche Ausnahme.
Kardinalbischöfe
Zu dieser Klasse gehören die Bischöfe, denen als Titel die suburbikarischen Bistümer zugeordnet sind. Außerdem gehören die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen mit eigenem Patriarchalsitz in diese Klasse. Derzeit gibt es neun Kardinalbischöfe. Der ranghöchste Kardinalbischof und Vorsitzender des Kardinalskollegiums ist der Kardinaldekan Angelo Sodano, bis zu seiner Wahl zum Papst war Kardinal Ratzinger Kardinaldekan.
Kardinalpriester
Dieser Klasse sind jene Bischöfe zugeordnet, denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen ist. Zurzeit gibt es ca. 150 Kardinalpriester. Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum sind Christoph Kardinal Schönborn (Erzbischof von Wien und Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz) und Karl Kardinal Lehmann (Bischof von Mainz und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz). Der ranghöchste (d.h. dienstälteste) Kardinalpriester wird auch als protoprete bezeichnet.
Kardinaldiakone
Dieser Klasse gehören Bischöfe an, denen der Titel einer römischen Diakonie zugewiesen ist. Derzeit gibt es ca. 30 Kardinaldiakone. Nach frühestens 10 Jahren haben Kardinaldiakone das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten. Ein Kardinaldiakon aus dem deutschsprachigen Raum ist Leo Kardinal Scheffczyk. Der ranghöchste (d.h. dienstälteste) Kardinaldiakon wird Kardinalprotodiakon genannt und ist Primus inter pares unter den Kardinälen dieser Klasse.
Ehrenrangfolge
Die Ehrenrangfolge unter den Kardinälen, welche auch die Reihenfolge der Stimmabgabe im Konklave bestimmt, ist grundsätzlich Kardinalbischöfe - Kardinalpriester - Kardinaldiakone. Innerhalb der Kardinalränge gilt folgende Rangordnung:
- Kardinalbischöfe
- Kardinaldekan
- Kardinalbischöfe mit suburbikarischem Titel (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
- Kardinalbischöfe mit eigenem Titel (d.h. die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen; innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
- Kardinalpriester
- Kardinalprotopriester (der dienstälteste Kardinalpriester)
- Kardinalpriester (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
- Kardinaldiakone
- Kardinalprotodiakon (der dienstälteste Kardinaldiakon)
- Kardinaldiakone (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
Weblinks
- The Cardinals of the Holy Roman Church (auf Englisch und Spanisch)
