Kardinalskollegium

Im Kardinalskollegium sind alle Kardinäle der römisch-katholischen Kirche vertreten. Kardinäle werden jeweils vom Papst auf Lebenszeit ernannt. Die vornehmste Aufgabe des Kardinalskollegiums ist die Papstwahl. Weitere Aufgaben sind die gemeinsame Beratung wichtiger Fragen zusammen mit dem Papst sowie die Übernahme verschiedener Ämter und Funktionen für die Gesamtkirche.

Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen (ordines) unterteilt (Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone). Derzeit (April 2005) gehören 183 Kardinäle aus aller Welt zu diesem Gremium.
An der Papstwahl teilnehmen dürfen allerdings nur Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Sedisvakanz das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; das sind gegenwärtig 117: 58 (von insgesamt 95) Kardinäle kommen aus Europa, 14 (18) aus Nordamerika, 21 (31) aus Lateinamerika, 11 (16) aus Afrika, 11 (18) aus Asien, 2 (5) aus Ozeanien.
Ein Kardinal ist in pectore, ihn kannte nur der Papst. Vermutlich stammt er aus einem Land, in dem die Kirche verfolgt wird und die Ernennung zum Kardinal ihn zusätzlich gefährden würde. An der Papstwahl kann er nun nicht teilnehmen, da Papst Johannes Paul II. ihn zu Lebzeiten nicht mehr zum Kardinal kreiert hat und niemandem außer einem Papst dieses Recht zusteht.

Dekan und damit Vorsitzender des Kardinalskollegiums war bis zu seiner Wahl zum Papst Benedikt XVI. Joseph Kardinal Ratzinger.

Weblinks

See also: Kardinalskollegium, Afrika, Asien, Benedikt XVI. (Papst), Europa, Johannes Paul II., Joseph Ratzinger, Kardinal, Kardinal in pectore, Kardinaldekan