Katastrophe

Eine Katastrophe (griechisch καταστροφή aus altgriechisch katá - einer Vorsilbe, die eine Umkehr oder Abwärtsrichtung ansagt und trephein - wenden) ist nach bundesdeutschem Verständnis ein Schadensereignis, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgeht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte und / beziehungsweise die lebensnotwendigen Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt.

Als Gegenbegriff wird (selten) Anastrophe verwandt.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Der Zustand "Katastrophe" wird subjektiv empfunden und kommunikativ verbreitet. Er kann von einem persönlichen Notfall, örtlichen Schadenfällen (Desaster, disaster) bis zu einer großflächigen Zerstörung von Leben, Infrastruktur und Hilfsmöglichkeiten eines ganzen Lebensraumes, sogar bis zum Untergang ganzer Gesellschaften reichen. Im Bereich der Exekutive ist die Katastrophenabwehr eine Aufgabe des Katastrophenschutzes.

Katastrophe und Katastrophenschutz

Deutschland

Juristisch wird hier "Katastrophe" von Großschadensereignis bzw. dessen Synonymen Großschadenslage und Großunfall insofern abgegrenzt, als die Katastrophe generell ein Hinzuziehen von Strukturen des Katastrophenschutzes (Führungseinheiten, Personal und Material) zu ihrer Bewältigung erforderlich macht; ein Großschadensereignis stellt hingegen eine Schadenslage dar, welche sich durch die Notwendigkeit der Integration von ortsfremden Hilfseinheiten im Rahmen der überörtlichen Amtshilfe auszeichnet. Auf Katastrophenschutzmittel muss dabei nicht notwendigerweise zurückgegriffen werden.

Weiter ist Voraussetzung zur Verwendung des Begriffs im operativen Sinn, dass adäquate Gegenmaßnahmen nur gezielt getroffen werden können, wenn eine einheitliche / zentrale Koordination der Abwehrmaßnahmen durch Katastrophenschutzbehörden erfolgt und Mittel des Katastrophenschutzes für die Beseitigung der Katastrophe bzw. die Abmilderung ihrer Folgen herangezogen werden müssen (siehe zum Beispiel Bayerisches Katastrophenschutzgesetz Art. 1). In Deutschland existieren (aufgrund der Länderzuständigkeit gemäß der föderalen Staatsordnung) 16 verschiedene Legaldefinitionen in der den Katastrophenschutz betreffenden Gesetzgebung. Wenn eine Großschadenslage vorliegt bzw. ausgerufen wird, ist es möglich besondere Hilfe von Landesbehörden zu bekommen, so zum Beispiel überörtliche Hilfe von anderen Feuerwehren oder Geld. Auch ein Unglück, bei dem es zu einem Massenanfall von Verletzten kommt, wird als Großschadenslage bezeichnet.

Österreich

In Österreich kann bei den oben beschriebenen Veränderungen ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen. Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen leichter und unbürokratischer in den Griff zu bekommen. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums.

In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den organisierten Katastrophenhilfsdiensten und den Rettungsorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden.

Andere Länder

Fast alle Staaten haben gegen Katastrophen für den Katastrophenschutz zuständige Organisationen, zumindest rudimentär. Arme oder schlecht regierte Länder verlassen sich für den Fall, dass Katastrophen eintreten, stark auf internationale NGOs, wie z.B. das Rote Kreuz.

Typologie

Eingetretene oder drohende Katastrophen, pragmatisch aufgezählt, wären:

Häufig werden Naturkatastrophen von "technischen Katastrophen" unterschieden, d.h. Naturereignisse, denen Menschen ausgesetzt sind und die zum Ersticken, Ertrinken, Verdursten, Verhungern, Erfrieren, Verbrennen und Vergleichbarem führen (wie Meteoreinschläge, Vulkanausbrüche, Lawinen, Erd- und Seebeben, Hochwasser, Waldbrände u.a.m.). Sie sind jedoch in ihren Auswirkungen stets sozial bzw. kulturell beeinflusst (sogar Man Made Disasters) - wenn Menschen die Vulkanabhänge nicht besiedelt hätten, wäre ein Ausbruch oft keine "Katastrophe".

Literatur

Siehe auch

Weblinks

See also: Katastrophe, Anastrophe, Bevölkerung, Bezirkshauptmannschaft, Brand, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesland (Deutschland), Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Bürgermeister, Chemiekatastrophen