Kaution

Eine Kaution ist eine vereinbarte Sicherheitsleistung. Das Wort Kaution kommt aus dem Lateinischen cautio, was Sicherheit, Vorsicht bedeutet.

Im Allgemeinen wird eine Kaution, meist in Form von Geld, vom Schuldner an den Gläubiger übergeben und die Verfügungsrechte hierzu dem Gläubiger eingeräumt. Erfüllt der Schuldner seine Verbindlichkeit, so wird die Kaution dem Schuldner vom Gläubiger zurückgegeben, bei Geld in der Regel zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Die Modalitäten der Kaution sind Vereinbarungssache zwischen den Parteien, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen konkrete Formen erzwingen.

Typische Anwendungsgebiete der Kaution

Mietkaution: Der Vermieter fordert vom Mieter zur Sicherung der vereinbarten Rückgabe des Mietgegenstandes eine Kaution. Der Mieter erhält seine Kaution vom Vermieter zurück, wenn der Mietgegenstand (im vereinbarten Zustand) zurückgegeben wird. Siehe auch Mietvertrag.

Strafkaution: Ein Strafverdächtiger wird durch das Hinterlegen einer Kaution bis zur Gerichtsverhandlung aus dem Gewahrsam entlassen (§§ 116, 116a StPO). Erscheint der Strafverdächtige zu der Gerichtsverhandlung, wird die Kaution an den Strafverdächtigen zurückgegeben. Häufig sind zusätzliche Bedingungen Teil der Kautionsvereinbarung (z. B. Meldepflicht, Reiseverbot).

Im weitesten Sinne können auch das Pfand für Flaschen und Dosen als Kaution angesehen werden, da hier das Pfandgeld als Sicherheit für die Rückgabe der Flasche dient.

See also: Kaution, Gläubiger, Mietvertrag, Pfand, Schuldner