Kavaliersdelikt

Als Kavaliersdelikt bezeichnete man früher Vergehen von Adeligen, für die die Gesetze nicht galten. Heutzutage bezeichnet der Begriff Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die gemeinhin als moralisch so gut wie einwandfrei, aber eben verboten angesehen werden.

Dies ist schon nahezu paradox, denn nicht ohne Grund handelt es sich um Vergehen. Das Empfinden für ein Kavaliersdelikt hat sich mit der Zeit immer wieder stark geändert, vollkommen andere Dinge sind heute (2005) im Begriff als Kavaliersdelikt zu gelten als beispielsweise im 20. oder gar 19. Jahrhundert.

Der Begriff des Kavaliersdelikt rührt vom natürlichen Verbrechensbegriff her: Das Kavaliersdelikt ist Teil der Delikte, die keinen immanenten Unrechtsgehalt (sog. delicta mala per se) haben, sondern einfach gesetzlich verboten sind (delicta mala mere prohibita). Kavaliersdelikte werden häufig mit Bagatelldelikten gleichgesetzt, die aus Bequemlichkeit begangen werden (Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung u.ä.). Regelmäßig treffen Kavaliersdelikte aber die Allgemeinheit, sodass der Schaden zwar durch öffentliche Mittel kompensiert werden kann, der Unrechtsgehalt dafür aber umso höher ist.

Der Begriff Kavaliersdelikt wird sehr gerne negiert gebraucht, beispielsweise "Umweltverschmutzung ist kein Kavaliersdelikt", um klar zu machen, dass die angegebene illegale Tätigkeit nicht "auf die leichte Schulter" zu nehmen ist.

Teilweise werden auch folgende Delikte oder Handlungen als Kavaliersdelikt bezeichnet:



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See also: Kavaliersdelikt, 19. Jahrhundert, 20. Jahrhundert, 2005, Bagatelldelikt, Betrug, Entziehung elektrischer Energie, Fahrerflucht, Ordnungswidrigkeit