Kfz-Kennzeichen (Frankreich)
In Frankreich sind die letzten beiden Ziffern des Kfz-Kennzeichens die Nummer des Departements. Dieses derzeitig noch gültige System besteht seit ca. 1950.
Das gesamte Kennzeichen ist niemals länger als 8 Zeichen (9 Zeichen für die Übersee-Départements) und setzt sich zusammen aus
2-4 Ziffern, 2 oder 3 Buchstaben, dem Departement:
- Die Départements des französischen Festlandes sind mit zwei Zahlen gekennzeichnet (01-19,21-95),
- Korsika 2A (Corse-du-sud) und 2B (Haute-Corse)
- Die Übersee-Départements sind mit drei Zahlen angegeben (971-974), wobei die 9 über der 1 erscheinen kann.
Beispiele:
- 2928 TW 74; 252 DRS 91; 56 ABM 13
- 11 GY 2A
- 654 ANY 971
Einschränkungen:
- Die Buchstaben I,O,U werden gar nicht verwendet (Verwechselungsgefahr mit 1,0 und V)
- Kennzeichen, deren Buchstabengruppe mit WW anfängt sind Kurzzeitkennzeichen
- Die Nummer des Départements wird nie vor die Buchstabengruppe gesetzt (z.B. 75 ABC 75)
- Die erste Zahl ist größer als 10 (z.B. 5 ADD 13 ist unmöglich)
Es gibt keine Wunschkennzeichen, sondern eine chronologische Vergabe seitens der Präfekturen und Unterpräfekturen. In jedem Département fing die Serie folglich mit 11 AA an und wird irgendwann mit 999 ZZZ enden. Am weitesten fortgeschritten ist derzeit Paris mit 306 QEA 75 (Stand: 31.03.05)
Im Unterschied zu Deutschland sagt das Kennzeichen nichts über den technischen Zustand (TÜV Frankreich), die Versicherung (Kfz-Versicherung Frankreich) oder die gezahle KFZ-Steuer des Fahrzeuges aus. Diese Daten sind an Vignetten abzulesen, die an der Frontscheibe angebracht sind.
Es gibt in Frankreich für Privatfahrzeuge keine Kfz-Steuer; einzig bei der Anmeldung (nachgewiesen durch die Carte Grise) wird eine Gebühr auf Basis der Leistung des Fahrzeuges (Chevaux Fiscale) fällig. Diese wird dafür aber auch bei einer Ummeldung in ein anderes Departement erneut erhoben.
Das Kennzeichen wird in Frankreich dem Fahrzeug zugeordnet und ändert sich bei einem Halterwechsel nicht, sofern der neue Halter seinen Wohnsitz im selben Département hat.
Im Rahmen der großangelegten Offensive zur Securite Routiere wurden neben vielen Radarfallen auch verschärfte Regeln hinsichtlich Versicherung und Kennzeichen eingeführt. Immer wieder gerne zitiert wird in diesem Zusammenhang das Beispiel des Traktors aus der Bretagne, der mit 200km/h auf der Pariser Peripherique geblitzt wurde. Um also der Kriminalität im Zusammenhang mit gefälschten Kennzeichen vorzubeugen, müssen diese seit einiger Zeit fest mit dem Fahrzeug verbunden werden (angenietet).
Die noch ab und an zu sehenden "schönen" Kennzeichen mit besonderen Schriftarten sind verboten und das Fahren mit nicht-gesetzeskonformen Kennzeichen kostet EUR 150 Strafe. Allerdings gibt es keine Regelung über die genaue Ausgestaltung der Kennzeichenschrift, so dass man weiterhin zwischen einer Handvoll genehmigter Schriften wählen kann.
Die Farbe der Kennzeichen ist vorne weiß mit schwarzem Text, hinten gelb mit schwarzem Text. Fahrzeuge, denen bei der ersten Zulassung noch die alten schwarzen Kennzeichen mit weißem Text zugeteilt wurden, dürfen weiterhin mit solchen Kennzeichen versehen sein. Das Europa-Feld mit dem Nationalitätskennzeichen "F" ist seit Juli 2004 Pflicht.
2006 soll dieses System geändert werden. Die Kennzeichen werden dann in einer nationalen Serie ausgestellt und verbleiben "auf Lebenszeit" bei dem Fahrzeug.
Dem Fahrzeughalter wird es freigestellt, in einem dem linken Europa-Feld ähnelnden blauen Feld am rechten Rand des Kennzeichens eine regionale Kennzeichnung anzubringen. Dies kann weiterhin die Nummer des Departements sein, aber auch das Wappen der Region, oder beides. Das neue national einheitliche Nummernsystem sieht das Format "A 11 A" bis "ZZ 999 ZZ" vor.
Hierbei sollen allerdings Kennzeichen, die mit einem einzelnen Buchstaben enden den Motorrädern reserviert bleiben.
Krafträder unter 50ccm müssen seit dem 1. Juli ebenfalls ein Kennzeichen führen; dieses entspricht in seiner Gestaltung bereits der neuen Norm.
Gendarmerie Nationale und Militär verfügen über Sonderkennzeichen mit einem Hoheitsemblem am linken Rand der Kennzeichen. Auch gibt es Nummernschilder auf rotem Grund (temporäre Zulassungen, einfuhrsteuerbefreite Fahrzeuge, Diplomaten mit Dienstsitz z.B. in der Schweiz) und grüne Kennzeichen (Diplomaten mit Dienstsitz im Inland, Mitarbeiter internationaler Organisationen wie CERN und Interpol).
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