Heimerziehung

Die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einem Kinderheim ist nach wie vor für einen Großteil der Bevölkerung die klassische Jugendhilfemaßnahme. Erst in letzter Zeit hat sich die Assoziationskette Jugendamt- Jugendfürsorge- Heim gelockert. Vor allem deshalb, weil der Fürsorgegedanke mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch das Partizipationsprinzip abgelöst wurde.

Rechtsgrundlage (Deutschland)

Konzepte der Heimerziehung

Historischer Exkurs

In früheren Jahrhunderten wurden "schwierige", überzählige oder auch behinderte Kinder häufig ins Kloster gegeben, weil es noch nicht so viele Waisenhäuser gab. Vielfach wurden Kinder (besonders Mädchen) auch einfach ausgesetzt und sie hatten Glück, wenn sie in einer Familie oder einem Heim aufgenommen wurden. Der Gedanke der Hilfe und Fürsorge für die betroffenen Kinder und Jugendlichen war noch nicht so ausgeprägt wie heute, denn eine Vorstellung von einer Kindheit im heutigen Sinne existierte nicht. Schläge, Tritte, Ohrfeigen und Schelte waren ein übliches Erziehungsmittel.

In vielen Entwicklungsländern sind Schläge und Demütigungen in der Kindererziehung, Aussetzung von Mädchen und die Unterbringung im Erziehungsheim immer noch die Regel, weil in diesen Regionen oft nicht so viele Möglichkeiten zur Verfügung stehen und die Kindererziehung strenger ist.

Bis vor wenigen Jahrzehnten wurden behinderte oder missgebildete Kinder von ihren Eltern häufig versteckt, weil die Eltern sich ihrer schämten. Auch Ärzte rieten mitunter den Eltern, ihr behindertes Kind ins Heim zu geben und 'zu vergessen'. Das verstärkte ihre Ausgrenzung.

Auch in der Rechtsprechung war die Unterbringung in einem Heim für schwer erziehbare Kinder ein vorgesehenes Mittel der Maßregelung. Heute wird es nur noch als "Ultima ratio" angewandt.

See also: Heimerziehung, Betreuung, Bürgerliches Gesetzbuch, Eltern, Erziehung, Familiengericht, Findelkind, Fremdunterbringung, Fürsorge, Heimkritik