Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat mit der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, der vorgeschriebenen Mindestzahl für UN-Konventionen, am 20. September 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel im gleichen Jahr verpflichtete sich die Welt zur Anerkennung der Konvention. Die Kinderrechtskonvention hat die größte Akzeptanz aller UN-Konventionen. Mit Ausnahme von zwei Staaten (USA und Somalia) haben weltweit alle Länder dieser Erde die Kinderrechtskonvention ratifiziert. (In den USA gibt es die Todesstrafe auch für Kinder, was im Widerspruch zur Konvention steht.) Allerdings bedeutet die Tatsache der Ratifizierung nicht, dass es in den unterzeichnenden Staaten nicht noch immer massive Verletzungen gegen die Kinderrechte gäbe.

Inhalt

Die Konvention (Übereinkunft) definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben. Die Konvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.

Im Originaltext braucht es dazu 40 Artikel in sehr komplizierter und sicher nicht kindergerechter Sprache. Die Kinderrechtsorganisation der UNO, die UNICEF, fasst den 20 Seiten langen Text in 10 Grundrechten zusammen:

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  3. Das Recht auf Gesundheit
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

In der Praxis heißt das, die Kinder haben das Recht in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen.

In einem Zusatzprotokoll wird die Rekrutierung Minderjähriger (Kindersoldaten) geächtet.

Deutsche Vorbehalte: Ausländerrecht vor Kinderrechtskonvention

Trotz Protesten hat die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention bislang nur unter ausländerrechtlichen Vorbehalten unterschrieben, nach denen das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor den Verpflichtungen der Konvention hat. Neben Österreich verhängt Deutschland als einzig weiteres Land in Europa Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche. Allein in Hamburg befanden sich 2003 etwa 125 Minderjährige länger als drei Monate in Abschiebungshaft.

Diese Benachteiligung nicht-deutscher Kinder müsste mit der Anerkennung der Konvention überwunden werden.

Weblinks

See also: Kinderrechtskonvention, 1989, 1990, 20. November, 20. September, 2003, Abschiebehaft, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte