Kindertagesstätte
Mit Kindertagesstätte (KITA) werden je nach Region unterschiedliche Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bezeichnet:
- die Kinderkrippe (für Kinder bis 3 Jahre)
- der Kindergarten (für 3-6jährige), zum Teil werden nur Ganztagskindergärten Kindertagesstätte genannt.
- der Schulhort, den Grundschulkinder nachmittags besuchen können
Häufig werden auch Einrichtungen, die alle drei Altersgruppen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) umfassen, als Kindertagesstätte bezeichnet. Neben der Kindertagesstätte gehört z.B. auch die Tagespflege zur Kindertagesbetreuung.
In Deutschland ist die Kindertagesbetreuung Teil der Kinder- und Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Grundlage in den §§ 22-26 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Träger der Kindertagesstätten sind meist die Kommunen oder örtlichen Kirchen, in vielen Fällen jedoch aber auch Träger der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, DRK, Arbeiterwohlfahrt etc.) oder Elterninitiativen. Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten können von den Eltern im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten angesetzt werden.
