Kinderverlobung
Als Kinderverlobung wird eine Verlobung zwischen Kindern definiert, mit der ihre Eltern eine arrangierte Heirat vorbereiten. Eine Kinderverlobung sollte nicht mit einer Kinderheirat verwechselt werden.
Oft werden während der Verlobung Güter (Brautgabe, Mitgift) ausgetauscht, um den bindenden Charakter des Vertrags zu verstärken.
1496 fand eine Kinderverlobung statt auf Schloss Burg von Maria von Jülich-Berg und Johann III. (Kleve); ihre Hochzeit wurde 14 Jahre später gefeiert.
Gesellschaften mit Kinderverlobung
Kinderverlobungen kommen heute vor allem noch in Afrika vor.
Bei den Kadar im Norden Nigerias werden die meisten Ehen bereits arrangiert, wenn Braut und Bräutigam noch Kinder sind. Wenn das Mädchen zwischen 3 und 6 Jahren alt ist, verloben die Väter der Braut und des Bräutigams die beiden Kinder. Etwa 10 Jahre später beginnen die beiden, zusammenzuleben. Wenn das Mädchen bereits vorher (von einem anderen Mann) schwanger wurde, wird das von den Kadar eher positiv bewertet, da die Frau so zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wert (= Fruchtbarkeit) bereits unter Beweis gestellt hat.
Bei den Buschmännern im südlichen Afrika sollen Kinder laut dem deutschen Koloniallexikon von 1920 sogar bereits vor der Geburt verlobt worden sein.
Kinderverlobungen kamen auch bei asiatischen Völkern vor, so bei einigen Indigenen Völkern Chinas und Melanesiens.
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