Kindschaftssache
Kindschaftssachen sind im deutschen Familienrecht Verfahren, die
- die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (einschließlich des Feststellens der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft)
- die Anfechtung der Vaterschaft
- Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge
zum Gegenstand haben (§ 640 ZPO).
Kindschaftssachen sind Familiensachen, für die das Amtsgericht als Familiengericht zuständig ist.
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