Kirchentag (Begriffsklärung)
Der Begriff Kirchentag beschreibt:
- den Deutschen Evangelischen Kirchentag, der seit 1949 alle zwei Jahre in wechselnden deutschen Großstädten abgehalten wird.
- die Evangelischen Kirchentage in der DDR, die seit 1962 regional stattfanden.
- den Deutscher Evangelischer Kirchentag (1848-1872), wie er als Laien- und Amtsträgerbewegung in Reaktion auf die 1848er Revolution entstand und bis 1872 existierte.
- den Deutscher Evangelischer Kirchentag (1919-1930), der als kirchenamtliche Vereinigung von 1919-1930 bestand.
- den Katholikentag, der alle zwei Jahre vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken abgehalten wird.
- den Ökumenischen Kirchentag.
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