Schulfahrt
[[Bild:Carl Spitzweg 058.jpg|thumb|250px|Carl Spitzweg: Institutsspaziergang, um 1860]] Schulfahrten (Klassenfahrten, Klassenausflüge, ...) unterliegen in mehrerer Hinsicht detaillierten rechtlichen Regelungen:
- hinsichtlich der Mitsprache der Eltern;
- hinsichtlich der Finanzierung;
- hinsichtlich der Aufsichtspflicht.
In Deutschland fallen diese Regelungen, wie das gesamte Schulrecht, in die Kompetenz der Bundesländer. Die einschlägigen Bestimmungen sind zumeist in einem ministeriellen "Wandererlass" zusammengefasst.
Eine Besondere Form der Klassenfahrt / Schulfahrt ist ein Aufenthalt in einem Schullandheim.
