Klaus Hopt

Klaus J. Hopt (* 24. August 1940 in Tuttlingen) ist ein deutscher Jurist und einer der herausragendsten Vertreter des deutschen Wirtschaftsrechts.

Klaus J. Hopt studierte ab 1959 Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftlehre und politische Wissenschaften in München, Tübingen, Bilbao, Paris und New York. Nach Promotion zum Dr. iur. 1967 ("Schadensersatz aus unberechtigter Verfahrenseinleitung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Schutz gegen unberechtigte Inanspruchnahme staatlicher Verfahren") und zum Dr. phil. 1968 ("Die Dritte Gewalt als politischer Faktor. Eine Fallstudie zur Reform der Wahlkreiseinteilung in den USA.") habilitierte er sich 1973 an der Universität München mit einer Arbeit zum europäischen Insiderrecht. Von 1974 bis 1978 war Hopt Professor an der Universität Tübingen, 1978 bis 1980 an der Europa-Universität Florenz, 1980 bis 1985 erneut in Tübingen, von 1985 bis 1987 an der Universität Bern und von 1987 bis 1995 an der Universität München. Seit 1995 ist Klaus J. Hopt Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

Hopt ist Verfasser von über 300 Aufsätzen zum deutschen und europäischen Handels-, Gesellschafts-, Bank-, Börsen- und Wirtschaftsrecht. Er ist Ehrendoktor der Université Libre de Bruxelles (1997), der Université Catholique de Louvain (1997) sowie der Universität René Descartes Paris V. Hopt ist Mitglied des Übernahmerats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Mitglied der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen, Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates der Max-Planck-Gesellschaft.

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