Klausur
Der Ausdruck Klausur (von spätlat. clausura "Verschluss" von lat. claudere "schließen" und clausus "geschlossen"; verwandt mit Klause und K) bezeichnet eine "Einschließung" im Sinne von:
- In einem Kloster das Verbot für Ordensangehörige, einen gewissen Bereich zu verlassen, oder für Außenstehende, einen gewissen Bereich zu betreten, siehe: Klausur (Kloster)
- Eine in einem abgeschlossenen Raum (und nicht etwa als Hausarbeit) stattfindende schriftliche Prüfung, siehe: Klausur (Prüfung)
- In einigen Bundesländern ist eine Klausur eine bestimmte Art von schriftlicher Prüfung, nämlich Synonym für eine Klassenarbeit bzw. Schulaufgabe; siehe: Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule
- Eine Sitzung, bei der sich die Teilnehmenden in Abgeschiedenheit begeben, siehe: Klausursitzung
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