Kollektiv

1. Der Begriff Kollektiv (lat: colligere zusammensuchen, zusammenlesen) beschreibt eine Lebens- oder Arbeitsgruppe, in der die Gruppenaufgaben gemeinschaftlich angegangen werden; seltener eine 'ganze Gesellschaft'.

Kritiker der Bildung von "Kollektiven" unterstellen, dass dabei das Bewusstsein des Einzelnen durch das Bewusstsein der Gruppe als Gesamtheit verdrängt werde (oder, schärfer, dass das 'Bewusstsein der Gruppe" eine ideologische Fiktion zur Knutung des Einzelnen sei). An die Stelle der persönlichen Verantwortung trete die (womöglich hohle) Verantwortlichkeit der Gruppe (siehe auch Kollektivismus und Soziologie).

In der Theorie der "Tragik der Allmende" wird nahegelegt, dass Kollektivarbeit zu einer erhöhten Ausbeutung von Ressourcen führt.

In der DDR entsprach der Begriff "Kollektiv" ungefähr dem, was man in der Bundesrepublik Deutschland Team nennt; doch wurden in Verlautbarungen und Agitprop auch große Kollektive zitiert, wie "die Arbeiterklasse", die durch das Wort "Team" nicht mehr erfasst werden. (Eine andere in der DDR für ein Kollektiv verwendete Bezeichnung war Brigade.)

Vgl. auch Kollektivismus und, abweichend von obigen Bedeutungen, Kollekte.

2. In der Wahrscheinlichkeitsrechnung wird der Begriff Kollektiv für eine bestimmte Menge von nicht gesetzmäßig sich einstellender Ergebnisse von Reihenversuchen verwendet.

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