Kombiverkehr

Als Kombiverkehr bezeichnet man:

  1. Die Verbindung verschiedener Verkehrsträger zu einer Verkehrsleistung. Also das Kombinieren zum Beispiel von Straße und Schiene bei einer Verkehrsleistung ("rollende Landstraße")
  2. Benutzung eines Verkehrsmittels für verschiedene Transportleistungen, zum Beispiel Benutzung eines Flugzeuges sowohl für den Fracht-, als auch für den Passagierdienst.

Siehe auch: Verkehrswege, Verkehrsmittel

See also: Kombiverkehr, Flugzeug, Fracht, Passagier, Schiene, Straße, Verkehrsleistung, Verkehrsmittel, Verkehrsweg