Kombiverkehr
Als Kombiverkehr bezeichnet man:
- Die Verbindung verschiedener Verkehrsträger zu einer Verkehrsleistung. Also das Kombinieren zum Beispiel von Straße und Schiene bei einer Verkehrsleistung ("rollende Landstraße")
- Benutzung eines Verkehrsmittels für verschiedene Transportleistungen, zum Beispiel Benutzung eines Flugzeuges sowohl für den Fracht-, als auch für den Passagierdienst.
Siehe auch: Verkehrswege, Verkehrsmittel
