Gemeindereform
Grundsätzlich sind Gemeindereform und Kreisreform zu unterscheiden, wenngleich beide oft zeitgleich durchgeführt werden bzw. worden sind.
Unter Gemeindereform versteht man die Bildung neuer Gemeinden durch Eingemeindung oder Vereinigung benachbarter Gemeinden. Ziele sind u.a. Einsparungen und Effizienzsteigerung der Kommunalverwaltung und weiterer Einrichtungen.
Bei der Zusammenlegung annähernd gleich großer Gemeinden wird meistens ein neuer Gemeindename eingeführt. Bei der Eingliederung kleinerer Gemeinden behält die größere in der Regel ihren Namen.
Gelegentlich wird die Gemeindereform auch als Gebietsreform bzw. Neugliederung bezeichnet, vor allem wenn sie mit einer Kreisreform verbunden ist.
Historie
Die Eingliederung oder Vereinigung von Gemeinden setzte bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein, als viele Städte im Zusammenhang mit der Industrialisierung wuchsen und neue Flächen benötigten. Das war überwiegend im rheinisch-westfälischen Industrieraum (Ruhrgebiet) der Fall, wo Gemeinden inzwischen auf eine Größe von mehr als 100.000 Einwohnern angewachsen waren.
Ende der 1960er Jahre begannen die westlichen Bundesländer die Zahl ihrer Gemeinden zu reduzieren. Vorstufe waren meistens Vereinbarungen zwischen den Gemeinden auf freiwilliger Basis, d.h. die Gemeinden entschieden, in welcher Weise sie künftig zusammen arbeiten wollten (Vereinigung oder Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft etc.).
Nach einer je nach Bundesland unterschiedlichen Übergangsphase schloss der Gesetzgeber Mitte der 1970er Jahre die Gemeindereform ab, indem er per Gesetz die Neugliederung der Gemeinden beschloss.
Diese Neuordnungen stießen bei den Bürgern nicht immer auf Gegenliebe. Beispiele sind
- die Stadt Villingen-Schwenningen
- die Stadt Lahn
- die Stadt Papenburg mit der ehemaligen Kreisstadt Aschendorf
- die Stadt Wesseling oder
- die Stadt Gladbeck (Glabotki).
In einzelnen Fällen wurden die Vereinigungen durch die Gerichte wieder rückgängig gemacht. In Niedersachsen hat der Landtag 1990 eine Korrektur der Gemeinderform beschlossen und der Stadt Aschendorf sowie die Gemeinden Langvörden, Vörden und Mulsum die kommunale Selbstverwaltung wiedergegeben. Dieses Gesetz ist jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Einige Berühmtheit erlangte 1978 auch das Dorf Ermershausen mit etwa 800 Einwohnern im Landkreis Haßberge. Es widersetzte sich vehement der Eingliederung in die Gemeinde Maroldsweisach. Das gipfelte in einer Besetzung des Rathauses und der Errichtung von Barrikaden durch Bürger von Ermershausen, mit dem Zweck die Verlegung der Gemeindeverwaltung nach Maroldsweisach zu verhindern. Das Dorf wurde schließlich von mehreren Hundertschaften der Bereitschaftspolizei gestürmt und das Rathaus geräumt. Seit 1994 ist Ermershausen jedoch wieder selbständig. Die Gemeinde Horgau in Bayern erreichte durch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes 1983, dass die Eingemeindung nach Zusmarshausen aufgehoben wurde.
Als gelungenes Beispiel kann die Gemeindereform der Städte Treysa und Ziegenhain in Nordhessen angeführt werden. Aus den nur 5 km auseinanderliegenden Städten wurde die neue Stadt Schwalmstadt mit 20.000 Einwohnern gebildet, die dadurch zur größten Stadt im ebenfalls neu gegründeten Schwalm-Eder-Kreis wurde. Nach nunmehr dreißig Jahren ist sie in Symbiose zusammengewachsen.
Nach der Wiedervereinigung gingen auch die neuen Bundesländer Gemeindereformen an. In einzelnen Ländern ist sie bis heute noch nicht abgeschlossen, so dass sich die Zahl der Gemeinden in Deutschland (Frühjahr 2003: über 13.000) noch weiter verringern dürfte.
Siehe auch:
Literatur
- Detlev Vonde: Revier der großen Dörfer. Industrialisierung und Stadtentwicklung im Ruhrgebiet. Klartext, Essen 1994 ISBN 3-88474-123-3
- Hans Joachim von Oertzen und Werner Thieme (Hrsg.): Die kommunale Gebietsreform. Schriftenreihe, Nomos, Baden-Baden 1980-1987
