Kommunalunternehmen

Ein Kommunalunternehmen ist ein wirtschaftlicher Betrieb, der von einer Gemeinde betrieben wird. Sie können in den öffentlich-rechtlichen Rechtsformen eines Regiebetriebs, Eigenbetriebs oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts, aber auch in den privatrechtlichen Rechtsformen einer GmbH, einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) organisiert sein. Oft nehmen Kommunalunternehmen eine Tätigkeit wahr, die gemeinhin mit dem Begriff Daseinsvorsorge charakterisiert wird.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Voraussetzungen und Bindungen in Deutschland

Da die öffentliche Hand in Deutschland keine allgemeine Gewerbefreiheit genießt, müssen die Kommunalunternehmen sich an bestimmte Regelungen halten, die die Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung beschränken. Die für Kommunalunternehmen zentrale Norm wurde in den einzelnen Bundesländern (z.B. § 108 Nds. GO; § 107 GO NW; § 87 Bay GO) im Anschluss an § 67 der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) von 1935 geregelt. § 67 DGO lautete:


" (1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen nur errichten oder wesentlich erweitern, wenn

1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,

2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht,

3. der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

(2) Wirtschaftliche Unternehmen im Sinne dieses Abschnitts sind nicht,

1. Unternehmen zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist,

2. Einrichtungen des Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungswesens, der körperlichen Ertüchtigung, der Kranken-, Gesundheits- und Wohlfahrtspflege …"


Die hierbei zentrale Voraussetzung ist die Bindung an einen öffentlichen Zweck. Rein erwerbswirtschaftliche Betätigung, bei der die Gewinnerwirtschaftung der einzige Zweck ist, ist den Kommunalunternehmen damit untersagt. In den heutigen Zeiten knapper Kassen ist dies eine von der Kommunalwirtschaft scharf kritisierte und oft missachtete Voraussetzung.


In arbeitsrechtlicher Hinsicht unterliegen Kommunalunternehmen in Deutschland meist dem BAT, was aber nicht zwingend ist.

Kommunalunternehmen haben eine schriftlich festgelegte Satzung, in der der Hauptzweck des Betriebes und gegebenenfalls das Stammkapital festgehalten sind.


In Bayern gibt es eine Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) (BayRS 2023-15-I)

Beispiele für Kommunalunternehmen

Siehe auch

Literatur

Weblinks

See also: Kommunalunternehmen, Aktiengesellschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts, Bundesangestelltentarifvertrag, Daseinsvorsorge, Deutsche Gemeindeordnung, Deutschland, Eigenbetrieb, GGmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung