Kommunalwahl
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Im Land Nordrhein-Westfalen werden gem. § 1 Abs. 1 KWahlG NRW bei den Kommunalwahlen
- der Rat der Gemeinde,
- der Kreistag des Kreises,
- die Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten,
- der/die Bürgermeister/in der Gemeinde bzw. der/die Oberbürgermeister/in in kreisfreien Städten
- und der/die Landrat/rätin des Kreises
gewählt.
Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 NKWG bei den Kommunalwahlen
- der Rat der Gemeinde,
- der Kreistag des Kreises,
- der/die Bürgermeister/in der Gemeinde
- und der/die Landrat/rätin des Kreises
gewählt.
Literatur
- Andreas Kost, Hans-Georg Wehling (Hrsg.), Kommunalpolitik in den deutschen Ländern, Westdeutscher Verlag 2003
- Kay Waechter, Kommunalrecht, Köln 2003/04
Siehe auch: Liste der Wahltermine in der Bundesrepublik Deutschland Kategorie:Wahl
