Kompetenz (Organisation)

Als Kompetenzen bezeichnet man die Rechte und Pflichten, die dem Stelleninhaber übertragen werden. Diese ermöglichen erst die Ausübung der Aufgaben. In der Literatur wird zwischen Durchführungs- und Leitungskompetenzen unterschieden.

Art und Umfang zugewiesener Kompetenzen sind Kennzeichen einer Stelle. Bei der Zuweisung der Kompetenzen gilt der Grundsatz der Ausschließlichkeit. Das heißt, eine einer Stelle zugewiesene Kompetenz kann einer anderen Stelle nicht mehr zugewiesen werden.


Kategorie:Betriebswirtschaftslehre Kategorie:Planung und Organisation

See also: Kompetenz (Organisation), Aufgabe (Pflicht), Stelle (Organisation)