Konfessionslosigkeit

Mit Konfessionslosigkeit bezeichnet man die Nichtzugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft. "Konfession" war ein traditionell abendländisch geprägter Begriff für ein christliches Bekenntnis. Mittlerweile spricht man auch von "islamischer" oder "jüdischer Konfession". Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften werden nicht als "konfessionslos" bezeichnet (engl.undenominational, nicht zu verwechseln mit non-denominational)). Der Begriff Konfessionslosigkeit ist vielmehr gleichzusetzen mit Religionslosigkeit.

Menschen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sind häufig Atheisten oder Agnostiker, können aber auch anderen Gruppen angehören. Die Tendenz zur Konfessionslosigkeit steigt im westlichen Europa seit der Aufklärung an.

Seit dem 20. Jahrhundert gibt es in Deutschland keine Staatskirche mehr. Nach der Wiedervereinigung nahmen in Ostdeutschland viele Einwohner keine neue Glaubenszugehörigkeit auf, oder setzten die alte nicht fort. Jedoch gab es hier neue Kirchenmitglieder.

Beispiele für christliche Konfessionen sind

1991 wurde die Zahl von 28,5% Konfessionslosen in Deutschland ermittelt (Quelle: epd)

In Deutschland wird die Konfession von Arbeitnehmern zur Ermittlung der zu erhebenden Kirchensteuer staatlich erfasst. Außerdem gehört die Konfession zu den demographischen Merkmalen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen (z.B. bei einer Volkszählung) erfragt werden.

Die Interessen der Konfessionslosen in Deutschland werden von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. dem Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. vertreten.

See also: Konfessionslosigkeit, Agnostizismus, Arbeitnehmer, Atheismus, Aufklärung, Bund für Geistesfreiheit, Christentum, Deutschland, Epd, Evangelisch