König

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Der Titel König bezeichnet nach dem des Kaisers den höchsten monarchischen Würdenträger eines souveränen Staates. Im Europa des Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Staaten – beispielsweise in England – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. In modernen Monarchien ist der König meist Staatsoberhaupt mit repräsentativen und zeremoniellen Aufgaben.

Der Königstitel wird in den meisten Ländern Europas durch Erbgang nach dem Tod des Vorgängers übertragen. In den Erbmonarchien galt früher fast immer das männliche Erstgeburtsrecht. Nachfolger wurde also stets der älteste männliche Erbe des verstorbenen Königs. Die meisten europäischen Monarchien haben in den letzten Jahren die Erbfolge zugunsten des ältesten leiblichen Erben – gleichgültig ob Mann oder Frau – geändert.

Einige Staaten, wie das Heilige Römische Reich Deutscher Nation oder Polen waren dagegen Wahlmonarchien. In ihnen bestimmte ein festgelegter Kreis von Wählern – in Deutschland waren dies die Kurfürsten – den Nachfolger eines verstorbenen oder abgesetzten Königs.

Der formelle Amtsantritt eines Königs erfolgt im Rahmen einer feierlichen Krönung, wie in England oder in einer Huldigungszeremonie, wie in den Niederlanden.

Königslisten von Monarchien

Siehe auch

Liste der Referenztabellen/Herrscher und Regierungschefs, Herrscher, Monarchie, Großkönig, Irische Hochkönige, Kaiser, Adelstitel

See also: König, Adelstitel, Deutschland, England, Erbe, Erbmonarchie, Europa, Gesetzgeber, Großkönig