Konkordanzdemokratie

Als Konkordanzdemokratie wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen im Konsens zu treffen. Demzufolge spielt die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System. Typische Beispiele hierfür sind die Schweiz, die Niederlande oder die Staaten Skandinaviens. Das Gegenmodell zur Konkordanzdemokratie wird als Konkurrenzdemokratie oder Mehrheitsdemokratie bezeichnet.

Die Konkordanzdemokratie der Schweiz

Die Konkordanz der Schweiz ist nicht - wie zum Beispiel die Berücksichtigung der verschiedenen Landesteile - von der Verfassung aufgetragen, sondern vielmehr während Jahrzehnten langsam, durch den in der Schweiz stark ausgeprägten Minderheitenschutz – erkennbar am Referendumsrecht oder am Ständemehr - entstanden.

Die Regierung der Schweiz, der Bundesrat, wird von sieben Mitgliedern gebildet, die seit 1959 und der Bildung der „Zauberformel“, vier verschiedenen Parteien angehören. Diese vier Parteien (SVP, FDP, CVP und SP) besitzen zusammen 217 der 246 Nationalratsitze (Dezember 2003), somit sind alle grösseren Parteien und auch politischen Meinungen in der Regierung vertreten. Seit dem Dezember 2003, und der Abwahl Ruth Metzlers (CVP), existiert die „Zauberformel“ in ihrer bisherigen Form nicht mehr. Christoph Blocher, und dadurch die SVP, erhielt den Sitz der CVP, was bedeutet, dass der Bundesrat heute aus zwei SVP, zwei FDP, einem CVP und zwei SP Mitgliedern besteht.

Die Konkordanzdemokratie bewirkt Stabilität, da eine eigentliche Opposition im Parlament fehlt. Auch ist es in der Schweiz auf keiner Ebene möglich, die Regierung durch einen Misstrauensantrag aus dem Parlament zu stürzen. Da der Bundesrat eine Kollegialbehörde ist, kann sich eine Regierungspartei zeitweise gegen die Regierung stellen. Dies, und auch wenn das Volk an der Urne gegen die Meinung der Regierung stimmt, heisst aber nicht, dass der Bundesrat zurücktreten muss. Die Konkordanz verlangt von allen Mitgliedern eine starke Konsensfähigkeit, da ansonsten die Regierungstätigkeit blockiert werden kann.

Die Wahl des rechts-konservativen Christoph Blochers und die immer stärker werdende Polarisierung in der Politik führten dazu, dass die Konkordanz als geeignetes System in Frage gestellt wird. Kritiker befürchten, dass die immer weiter auseinander liegenden politischen Kräfte eine Blockierung des Bundesrates hervorruft.

Vergleich Konkurrenz- Konkordanzdemokratie

Die Unterscheidung zwischen Konkurrenz- und Konkordanzdemokratie untersuchte der Politikwissenschafter Arend Lijphart in seiner Studie "Patterns of Democracy". Dabei stellte er je 10 Kriterien auf, welche eine Konkordanz- resp. eine Mehrheitsdemokratie ausmachen. Diese beiden Idealtypen stellte er in seiner weiteren Forschungsarbeit einander gegenüber und fand heraus, dass die Konkordanzdemokratie nicht weniger effizient aber repräsentativer sei als die Mehrheitsdemokratie. Damit scheint er die Konkordanzdemokratie als der Mehrheitsdemokratie überlegen einzustufen. Ausserdem erwähnenswert ist die Unterscheidung zwischen Konsens und Konkordanz. Die Konsensdemokratie strebe nach Machtteilung, die Konkordanzdemokratie hingegen erfordere sie und schreibe vor, dass hierbei alle wichtigen Gruppen berücksichtigt werden.

Häufig wird der Begriff Konsensdemokratie mit Konkordanzdemokratie gleichgesetzt. Untersucht man die Interaktion der politischen Kräfte spricht man eher von Konkordanzdemokratie (als Gegenmodell hier die Konkurrenzdemokratie). Wird hingegen der Weg der Meinungsfindung als Unterscheidungsmerkmal gewählt, verwendet man die Begriffe Konsensdemokratie und Mehrheitsdemokratie

Siehe auch Politisches System der Schweiz

See also: Konkordanzdemokratie, Bundesrat (Schweiz), Christlichdemokratische Volkspartei, Christoph Blocher, Freisinnig-Demokratische Partei, Kollegialitätsprinzip, Konkurrenzdemokratie, Konsens, Konsensdemokratie, Mehrheitsdemokratie