Konkordat
Das Konkordat (lateinisch concordatum : Vereinbarung, Vertrag) bezeichnet einen Vertrag zwischen der katholischen Kirche, vertreten durch den Heiligen Stuhl, und einem weltlichen Staat, der besonders zur Regelung kirchlicher Angelegenheiten getroffen wird und in diesem Staat Gesetzescharakter erhält. Inhalte von Konkordaten können beispielsweise Vereinbarungen über Bischofsernennungen, die Kirchensteuer, eine Mandatssteuer, den Religionsunterricht, die Militärseelsorge und theologische Fakultäten sein.
Literatur
- Magazin DER EINSAME SCHÜTZE, Ausgabe 01/2005, BOD 2005, ISBN 3833424990
Siehe auch
- Staatskirchenrecht
- Kirchenrecht
- Wormser Konkordat
- Konkordat von Bologna
- Napoleonisches Konkordat
- Wiener Konkordat
- Reichskonkordat
- Preußen-Konkordat
- Pius XI.
- Staatsvertrag
Weblinks
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