Konkordat

Das Konkordat (lateinisch concordatum : Vereinbarung, Vertrag) bezeichnet einen Vertrag zwischen der katholischen Kirche, vertreten durch den Heiligen Stuhl, und einem weltlichen Staat, der besonders zur Regelung kirchlicher Angelegenheiten getroffen wird und in diesem Staat Gesetzescharakter erhält. Inhalte von Konkordaten können beispielsweise Vereinbarungen über Bischofsernennungen, die Kirchensteuer, eine Mandatssteuer, den Religionsunterricht, die Militärseelsorge und theologische Fakultäten sein.

Literatur

Siehe auch

Weblinks


Kategorie:Politischer Begriff Kategorie:Vertrag

See also: Konkordat, Bischof, Heiliger Stuhl, Katholische Kirche, Kirchenrecht, Kirchensteuer, Konkordat von Bologna, Latein, Mandatssteuer, Militärseelsorge