Konkubinat

Als Konkubinat wird im europäisch-christlichen Kulturkreis eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau oder mehreren Frauen bezeichnet, die in der Regel rechtlich nicht abgesichert ist.

Dabei haben insbesondere die von der Frau - der Konkubine - geborenen Kinder meist keinen Erbanspruch gegenüber dem Vater, was eine der wichtigsten Unterscheidungen zwischen dem Konkubinat und der Polygynie ("Vielweiberei") darstellt.

Das Konkubinat ist somit wesentlich motiviert durch die Bestrebung, Macht- und Besitzansprüche nicht aufzuteilen. Damit beschränkte sich diese Beziehungsform meist auch auf wohlhabende und politisch mächtige soziale Schichten, taucht dort aber quer durch alle Kulturen auf, vom europäisch-christlichen Mittelalter bis zu den Kaiserhöfen Chinas und Japans.

Da die Definition des Konkubinats immer auf die Ehe Bezug nimmt, folgen daraus Schwierigkeiten in der universellen Anwendbarkeit dieses Begriffs. Dies betrifft die Abgrenzung zu Polykoitie, Polygamie, neben- oder außerehelichen Beziehungen und Prostitution.

siehe auch

Externer Verweis

See also: Konkubinat, Außereheliche Beziehung, Erbe, Japan, Kaiserreich China, Kebse, Mittelalter, Polygamie, Polygynie, Polykoitie