Konsensprinzip

Konsens heißt nicht hundertprozentige Zustimmung. Konsensprinzip heißt, dass Entscheidungen zunächst diskutiert und – falls niemand ablehnt (also bspw. Veto einlegt) – von allen mitgetragen werden. Das bedeutet nicht, dass alle einer Meinung sein müssen. So können Entscheidungen auch auf vorläufiger Basis getroffen werden und später erneut diskutiert werden, falls eine Partei dazu anrät.

Das Konsensprinzip ist Grundlage der Entscheidungsfindung in den "gewaltfreien Aktionsgruppen", die z.B. vom der Auseinandersetzung um die Einlagerung von Atommüll im Wendland her bekannt sind.

Eine bewährte Variante sieht folgende Alternativen beim Erstellen eines Meinungsbildes in einer Gruppe vor:

Überlicherweise werden Entscheidungen, gegen die es einige wenige, leichte Bedenken gibt akzeptiert (und die Bedenken ggf. mit ins Protokoll aufgenommen), bei schweren Bedenken oder einem Veto wird weiter diskutiert, bis ein Konsens gefunden ist.

Der Vorteil des Konsensprinzips besteht darin, dass die Stimme jedes Einzelnen großes Gewicht hat und gehört werden muss. Der Nachteil besteht vor allem im sehr zeitaufwendigen Diskussionsprozess.


Kategorie:Kommunikation

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